«Sprachspiegel», Dez. 2012

Langer Abschied von «Gottfried Kellerstraße»

Zürichs Rückzugsgefecht gegen Duden und Sprachverein

Von Daniel Goldstein

«B ei der Bildung von Straßennamen sind die allgemeinen Regeln der Wortbildung zu beachten.» Dies hielt 1941 der Deutschschweizerische Sprachverein (seit 1993: Schweizerischer Verein für die deutsche Sprache) fest, als er sein einschlägiges Merkblatt neu auflegte (­siehe Faksimile auf S. 175/6). Es mag seltsam anmuten, dass mitten im Zweiten Weltkrieg die Pflege von Strassennamen auf der Tagesordnung stand. Aber immerhin ging es dabei, wie eingangs festgehalten wird, um ein «Gebot des Heimatschutzes», soweit «Namen mit Erinnerungswert» betroffen waren.

Der Sprachverein trieb den Heimatschutz aber nicht so weit, dass er Abweichungen von den «allgemeinen Regeln der Wortbildung» gutgeheissen hätte, um schweizerische Eigenart zu betonen. Eine solche Abweichung war offenbar bei nach Personen benannten Strassen weit verbreitet, wenn Vor- und Nachnamen genannt wurden; auch heute noch sind manchenorts Schreibweisen wie «Gottfried Keller-Strasse» anzutreffen. Der Sprachverein führte aus, was dagegen spreche: «Weil der Geschlechtsname dem Grundwort nicht näher steht als dem Vornamen oder Titel», seien durchgehend Bindestriche zu setzen: «Gottfried-Keller-Straße, General-Wille-Straße». Die schweizerische Besonderheit, auf «ß» zu verzichten, setzte sich erst nach dem Krieg allmählich vollständig durch. Die Bindestrich-Regelung entsprach jener, die der Duden seit 1905 vertrat; in heutiger, seit 1996 amtlicher Form: «Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.»

In Zürich kümmerte sich ab 1950 die Strassenbenennungskommission, vom Stadtpräsidenten dazu aufgefordert, um die Vereinheit­lichung der Schreibweise. Dabei machte sie als «bedeutendste Frage» jene aus, ob die Namen «in einem Wort oder in ihre Bestandteile aufgelöst geschrieben werden sollen». Sie entschied sich – «in bewußtem Gegensatz» zu Duden und Sprachverein-Merkblatt, die hier differenzieren – dafür, «grundsätzlich und in jedem Fall getrennt zu schreiben». Die bisherige «Gottfried Kellerstraße» wäre also zur «Gottfried Keller Straße» geworden, auch wenn das Protokoll kein derartiges Beispiel nennt, sondern nur eine «Schaufelberger Straße»; die Trennung erhöhe die Lesbarkeit und entspreche der «modernsten Auffaßung».

An der Frage aber, ob in die entstehenden Lücken Bindestriche zu setzen seien, schieden sich in der Kommission die Geister; eine Minderheit wollte dies, «insbesondere auch deshalb, weil die Neben­einandersetzung von zwei Substantiven ohne Verbindung für schweizerische Verhältnisse ungewohnt erscheine». Doch zwischen Vor- und Nachnamen wollte auch die Minderheit keinen Bindestrich setzen, weil dieser «befremdend und verwirrend wirken und der zürcherischen Eigenart zuwiderlaufen» würde; dagegen spreche «auch die besonders in Zürich verbreitete Sitte, den Familiennamen der Ehefrau demjenigen des Ehemannes beizufügen und die beiden Namen durch einen Bindestrich zu verkoppeln, so daß beispielsweise die Benennung Ulrich-Siegfried-Straße eher eine Ehrung für einen Herrn Ulrich-Siegfried als eine solche für die Persönlichkeit Ulrich Siegfried vermuten ließe».

Amtliche Regelung setzt sich durch

Am 29. Juni 1951 schloss sich der Stadtrat in diesem Punkt der Minderheitsmeinung an1; danach galt also die Schreibweise «Gottfried Keller-Straße». Bei Strassen ohne Vornamen oder überhaupt ohne Bezug auf eine Person wich der Stadtrat ganz von den Empfehlungen der Kommission ab und beschloss Zusammenschreibung. Für die Strassentafeln verfügte er einige Monate später, auf Antrag des sparsamen Strassen­inspektorats, Abkürzungen: die Arosastrasse wurde demnach «Arosa-Str.» angeschrieben. Damit fiel auch das «ß» weg; spätestens als 1974 auch die NZZ auf das Eszett verzichtete, hiess in Zürich die ausgeschriebene «Gottfried Keller-Strasse» so. Dabei blieb es bis ins Jahr 2000, als der Stadtrat beschloss, sich an die inzwischen amtlich gewordene Rechtschreibung mit durchgängigen Bindestrichen zu halten.2 Seither gibt es etwa den General-Guisan-Quai, während Basel immer noch die General Guisan-Strasse kennt. Man könnte (in Umkehrung des einstigen Zürcher Arguments) meinen, der General habe eine Frau Strasse geheiratet.

Gleichermassen verkuppelt ist etwa in Herisau Robert Walser-Strasse. In Zürich ist dem Dichter dieses Schicksal erspart geblieben: Erst nach der Einführung des doppelten Bindestrichs erhielt er die (zuvor namenlose) kurze Robert-Walser-Gasse.3 Dagegen besteht in Bern das Robert Walser-Zentrum. Es beruft sich bei der Namengebung auch auf die verbreitete Praxis bei Stiftungen und Institutionen, wie Gottfried Keller-Stiftung oder Max Frisch-Archiv. Offensichtlich geniesst in diesen Fällen der Respekt vor dem Eigennamen des Geehrten Vorrang vor der amtlichen Bindestrich-Regel. Allerdings liesse sich der Name noch reiner erhalten, ohne der Rechtschreibung Gewalt anzutun: Das Zentrum Paul Klee macht’s vor; die Gründer haben sich vom anfänglich verwendeten Namen «Paul Klee-Zentrum» abbringen lassen.

Für die Strassennamen gab 2005 das Bundesamt für Landes­topografie Empfehlungen4 heraus, die ebenfalls die durchgängige Verwendung des Bindestrichs bei mehrteiligen Personennamen enthalten. Dieser Stand der Dinge ist (auf Veranlassung des «Sprach­spiegels») im Internet-Lexikon Wikipedia festgehalten, wo es bis im Mai 2012 ohne Quellenangabe hiess, das «Leerzeichen in Komposita» sei bei Strassennamen «in der Schweiz Standard».5 Noch zeigt das elektronische Telefonbuch «Gottfried-Keller-Strasse» erst in vier Städten, aber ebenso oft «Gottfried-Kellerstrasse», gar an fünf Orten «Gottfried Keller-Strasse» und dreimal «Gottfried Kellerstrasse». Es lebe der Föderalismus!


© Daniel Goldstein (sprachlust.ch)

1Der vorliegende Artikel ist samt dem Stadtratsprotokoll von 1951 und dem Sprachverein-Merkblatt im Internet zu finden: www.sprachverein.ch/strassennamen.pdf

2Protokoll 23.  Aug. 2000: www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/portal/Deutsch/Stadtkanzlei/Richtlinien Rechtschreibung/StRB_1352_Strassennamen.pdf (kurz: http://bit.ly/ZC73hj).

3Eisernes Zeit und Frechenmätteli: wie Zürichs Strassen zu ihren Namen kommen. Stadt Zürich, Strassenbenennungskommission, 2008. S. 7/11.

4www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/publication/P018.html

5http://de.wikipedia.org/wiki/Leerzeichen_in_Komposita